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Abtretung / Zession
Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Der Versicherungsnehmer (Zedent) kann seine Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an eine dritte Person (Zessionär) abtreten.
Meistens werden mit diesem Verfahren Hypothekenkredite abgesichert, die durch eine kapitalbildende Versicherung am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Rechte aus der Versicherung werden dabei an die Bank abgetreten. Die Abtretung muss dem Versicherungsunternehmen grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteüerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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