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Änderung der Vertragslaufzeit
Die Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann auf Wunsch verkürzt oder verlängert werden. Zu beachten ist, dass Laufzeitänderungen Auswirkungen auf die Höhe und die Besteuerung der Ablaufleistung haben können.
Durch eine Laufzeitverlängerung erhöht sich die Zahlungsdauer, die Höhe der Beitragszahlungen wird gesenkt. Beitragsrückstände lassen sich durch eine Beginnverlegung des Versicherungsvertrages auffangen, ohne dass der Versicherungsschutz vermindert wird.
Eine Laufzeitverkürzung bewirkt, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt werden kann. Dies erreicht man entweder durch freiwillige Zuzahlungen oder durch die Vereinbarung, die Gewinnanteile zur Bildung des Deckungskapitals zu verwenden.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteüerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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