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Anfechtung
Der Versicherer kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag anfechten. Unter die vorvertragliche Anzeigepflicht in der Lebensversicherung fallen typischer Weise beispielsweise schwere Vorerkrankungen, Rauchen bei Nichtrauchertarifen und ähnliches. Durch die Anfechtung wird der Vertrag von Beginn an als nichtig erklärt.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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