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Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die die Kosten der späteren Berufsausbildung eines Kindes abdeckt. Sie gehört zur Gruppe der Termfix-Versicherungen.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist meist ein Elternteil. Die Versicherungssumme wird zum Beginn der Berufsausbildung fällig.
Stirbt der Beitragszahler vorzeitig, läuft der Vertrag bei voller Leistung bis zum Vertragsablauf beitragsfrei weiter. Stirbt das begünstigte Kind, kann die Versicherung auf eine andere Person übertragen werden.
Die Ausbildungsversicherung ist in den vergangenen Jahren als spiessig klassifiziert worden und aus dert Mode gekommen, obwohl sie eigentlich eine sehr vorausschauende Anlageform ist.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteurversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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