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Aussteuerversicherung
Die Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die die Kosten der Heirat und Aussteuer eines Kindes abdeckt. Sie gehört zur Gruppe der Termfix-Versicherungen.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist meist ein Elternteil. Die Versicherungssumme wird bei Heirat des mitversicherten Kindes, aber nicht vor dem 18. Lebensjahr, spätestens jedoch mit dem 25. Lebensjahr fällig. Für das mitversicherte Kind gilt, dass es bei Vertragsschluss nicht älter als 12 Jahre (bei Jungen) beziehungsweise 10 Jahre (bei Mädchen) sein darf.
Stirbt der Beitragszahler vorzeitig, läuft der Vertrag bei voller Leistung bis zum Vertragsablauf beitragsfrei weiter. Stirbt das mitversicherte Kind, wird i.d.R. das bis dahin angesammelte Kapital ausgezahlt.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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