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Beitragsbefreiung
Eine Beitragsbefreiung kann bei verschiedenen Versicherungen schon bei Abschluß vertraglich vereinbart werden. Bei Einschluss der Beitragsbefreiung wird die Hauptversicherung unter bestimmten Umständen kostenfrei weitergeführt. Somit bleibt beispielsweise im Falle einer Berufsunfähigkeit bei der Hauptversicherung (Kapitallebens- oder Rentenversicherung) das Sparziel oder die Hinterbliebenenversorgung gewährleistet. Einen solchen Passus im Vertrag einzubauen, kann also durchaus Sinn machen.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteürversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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