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Beitragsbestandteile
Der Versicherungsbeitrag besteht aus einem Kosten-, einem Risikobestandteil und bei Kapitallebensversicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen aus Kosten-, einem Risikobestandteil und einem Sparanteil.
Der Kostenanteil umfasst Abschluss- und Verwaltungsgebühren.
Der Risikoanteil wird anhand von sogenannten 'Tafeln' errechnet und bewertet das Versicherungsrisiko im Leistungsfall. Bekannte Tafeln sind z.B. in der Lebensversicherung die Sterbetafeln, in der Berufsunfähigkeits-Versicherung die Invaliditätstafel. Auch die Nichtrauchertarife werden nach entsprechenden Tafeln kalkuliert. Die Tafeln werden, getrennt nach statistischen Merkmalen wie z.B. dem Alter und dem Geschlecht, periodisch den aktuellen Erkenntnissen angepasst.
Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn mit einem garantierten Rechnungszins verzinslich angesammelt, unterscheidet sich hier also nicht von einem Sparbuch.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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