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Beitragsdepot
Durch Prämienvorauszahlung deponiert der Versicherungsnehmer ein verzinsliches Guthaben bei einer Versicherung. Die Prämie wird bei Fälligkeit vom Beitragsdepot abgebucht. Der zulässige Höchstbetrag des Depots ist die Summe aller zukünftigen Beiträge abzüglich der Zinsen.
Ein Beitragsdepot für die gesamte Versicherungsdauer ist vom Einmalbeitrag zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde(Stand 2008).
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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