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Beitragsfreistellung
Eine Versicherung mit laufenden Beiträgen kann durch eine Vertragsänderung beitragsfrei gestellt werden. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Die vereinbarten Leistungen werden angepasst und Risikoschutz und Versicherungssumme unter Umständen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarungen erheblich reduziert.
Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert bereits vorhanden ist oder angespart wurde. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von mindestens f%uuml;nf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist [normalerweise] jederzeit möglich.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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