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Beitragsrückgewähr
Rückerstattung von Beiträgen oder Teilbeiträgen durch die versicherung an den Versicherungsnehmer, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Versicherungsfall eingetreten ist. (Beispiel: Wurde die private Krankenversicherung ein Jahr lang nicht in Anspruch genommen, zahlen einige Versicherungsgesellschaften 1 - 3 Monatsbeiträge zurück.)
Gilt heute als eher ungewöhnlich in Deutschland.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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