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Beitragsverrechnung
Beitragsverrechnung bedeutet, dass die erwirtschafteten Überschussanteile (Gewinnanteile) vom laufenden Versicherungsbeitrag abgezogen werden.
Somit reduziert sich der zu zahlende Beitrag unter Umständen erheblich, weshalb diese Berechnung vertrieblich für Versicherungen einen starken Charme hat. Der Todesfallschutz bleibt bei diesem verfahren vollständig erhalten.
Die Beitragsverrechnung entspricht der Sofortgewinnbeteiligung.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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