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Beitragszahler
Der Versicherungsnehmer ist der rechtlich verpflichtete Beitragszahler der Versicherungsprämien. Er kann jedoch vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler erhält dadurch keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt in einer solchen Konstellation derPrämienschuldner.
Finanziert zum Beispiel ein Vater die Versicherung seines Sohnes, so ist der Sohn der Versicherungsnehmer, der Vater aber der Beitragszahler. Dem Sohn stehen die Rechte aus der Versicherung zu. Sollte der Vater die Zahlung der Beiträge einstellen, kann die Versicherungsgesellschaft diese ausschließlich beim Sohn einfordern.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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