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Beleihung
Die Beleihung eines Versicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist normalerweise bis zu 90% seines Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist meist günstiger als bei einem Bankkredit und somit häufig eine unterschätzte Alternative für ungeplante Belastungen wie Renovierungen, Reparaturen, etc.. Beleihbar sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.
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A:
Ablaufleistung
Abstrakte Verweisung
Abtretung/Zession
Änderung der Vertragslaufzeit
Änderung der Zahlungsweise
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Ausbildungsversicherung
Aussteuerversicherung |
B:
Barwert
Beitragsbefreiung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlung
Beleihung
Beruf
Berufsart
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bezugsberechtigter
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